Reiseplaner

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  • Gepäck & Sicherheit
  • Zoll und Grenzkontrolle
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  • Reisende mit eingeschränkter Mobilität
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Check-in

Unsere Check-in Schalter befinden sich in der Eingangshalle des Hauptterminals. Das Check-in am Flughafen Sion ist aufgrund der kompakten Grösse des Flughafens besonders effizient. Für eine stressfreie Reise empfehlen wir Ihnen genügend Zeit für das Check-in einzuberechnen. Wir bitten Sie insbesondere die minimale Check-in Zeit von 45 Minuten vor Abflug einzuhalten.

Im Handgepäck erlaubte Gegenstände

Flüssigkeiten können in kleinen Mengen, in Behältern von nicht mehr als 100ml pro Stück mitgeführt werden. Alle Behälter sind in separaten transparenten Plastiktaschen mit Verschluss (zip-lock) einzupacken (Nicht mehr als 1 Liter Flüssigkeit pro Passagier) Siehe Bild Gegenüber.

Alle Flüssigkeiten über 100ml sind im Handgepäck verboten und sind im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.

Nachfolgende Artikel gelten als Flüssigkeiten: Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirups, Duftstoffe, Gels (einschliesslich Haar- und Duschgels), Pasten (einschliesslich Zahnpasten), Maskara, Cremen, Lotionen und Öle, Sprays, der Inhalt von Druckbehältern (einschliesslich Rasierschaum), andere Schaume und Deodorants, halbflüssige Mischungen und weitere Artikel ähnlicher Konsistenz. Medizinische – und anderweitige Produkte, die für ihre Reise unabdingbar sind (einschliesslich Baby-Nahrung) können in der Flugzeugkabine mitgeführt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass sie aufgefordert werden können, die Notwendigkeit solcher Artikel belegen zu können.

Das Mitführen von Flüssigkeiten (Getränke, Duftstoffe etc.), welche in Duty-Free Shops in der EU nach der Passkontrolle oder an Bord einer europäischen Fluggesellschaft eingekauft wurden, ist bewilligt. Bitte öffnen sie die speziell dafür vorgesehenen Verpackungen erst wenn Sie ihr Ankunftsort erreicht haben (damit sie die Zollkontrolle im Transit von einem oder mehreren europäischen Flughäfen bestehen). Diese Flüssigkeiten können Zusätzlich zur Maximalen Quantität (siehe oben) mitgeführt werden.

Bitte entfernen Sie alle Flüssigkeiten von Ihrem Handgepäck bevor Sie durch die Sicherheitskontrolle gehen!

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall vor Ihrer Abreise an ihre Fluggesellschaft oder ihr Reisebüro. .

Im aufgegebenen Gepäck verbotene Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, die nachfolgenden Gegenstände im Gepäck mitzuführen:

– Campinggaszylinder und Soda-Patronen,
– Tauchlampen und gefüllte tauchflaschen
– ganze Tauchzylinder und Lampen, Benzin und Alkohol über 70°
– Farben und Lösungen
– Auto-Batterien
– Feuerwerksartikel
– Chemikalien für den Haushaltsgebrauch und Giftstoffe aller Arten.

Die Fluggesellschaften, Tourbetreiber, Reisebüros und das Bundesamt für den öffentlichen Personenverkehr  stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Das Vorgehen bei der Sicherheitskontrolle

Wir bitten Sie nachfolgende Gegenstände separat vorzuweisen, damit Sie die Sicherheitskontrolle möglichst reibungslos passieren können:

– Jegliche Füssigkeiten
– Ihre Jacke und / oder Ihren Mantel
– Laptops und andere elektronische Geräte (einschliesslich Kameras, Handys, Tablets, etc.)

Folgende Gegenstände werden separat kontrolliert.

Zoll & Einreise

Da Zollangelegenheiten am internationalen Flughafen in Sion jederzeit durchgeführt werden können ist die Anreise nach oder Ankunft aus jeglichen Ländern innerhalb und ausserhalb der Schengen Zone möglich.

Wir empfehlen Ihnen dringend, allgemeine Richtlinien bezüglich der Pass-, Visa- und Tiergesundheit, welche für die Einreise in das gewählte Zielland erforderlich sind, einzufordern. Zu Ihrer eigenen Absicherung bitten wir Sie sicherzustellen, dass Sie über das Bestehen und den Inhalt von Anforderungen, welche die Reise zum Zeitpunkt Ihrer Buchung beeinflussen können Auskunft erhalten. Sie sind für die Erfüllung von Pass-, Visa- und Impfanforderungen sowie für das Mitführen der erforderlichen Unterlagen für den Eintritt Ihres Ziellandes persönlich verantwortlich.

Nützliche Telefonnummern bei Anfragen:

Sion Flughafenpolizei 
Tél. +41 27 606 56 20

Sion Flughafen Zoll 
Tél. +41 27 322 26 85

Fluggastrechte

Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten – unabhängig von der Fluggesellschaft – die europäischen Fluggastrechte nach Verordnung 261/2004.

Werden Flüge von einer schweizerischen, norwegischen, isländischen oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt, gelten die europäischen Fluggastrechte auch wenn deren Flüge mit Ankunft in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island ausserhalb dieses Gebiets starten. Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).

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Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

MELDEN SIE SICH IM VORAUS AN

Sie können Ihre Reise bereits vor der Buchung planen. Nachfolgend erfahren Sie welche Fragen beim Buchungsprozess gestellt werden können.

Bitte informieren Sie die Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro über die Hilfestellungen Ihrer Bedürfnisse bei der Buchung oder mindestens 48 Stunden vor der Abreise für Hin- und Rückflüge, damit Sie von einem qualitativ hochwertigen Service profitieren können.

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SEIEN SIE REALISTISCH MIT IHREN BEDÜRFNISSEN

– Sind sie sicher, dass sie Hilfe brauchen?
– Bitte beschreiben Sie Ihre Einschränkung.
– Benötigen Sie einen Assistenz Service?
– Können Sie laufen? Wenn Ja, wie weit?
– Können Sie Treppen steigen? Wenn Ja, wie viele?
– Können Sie Treppen hinuntergehen? Wenn Ja, wie viele?
–  Können Sie sich innerhalb des Flugzeuges bewegen?
– Benötigen Sie einen Rollstuhl oder möchten Sie ihren eigenen Rollstuhl verwenden?
– Falls Sie mit ihrem eigenen Rollstuhl reisen, benötigen Sie eine Begleitung?
– Reisen sie mit einem Begleithund?
– Was für eine Art Hilfe brauchen Sie?
– Führen Sie eine medizinische Ausrüstung mit?
– Haben sie abgeklärt, ob ein ärztliches Zeugnis notwendig ist?
– Müssen Sie spezifische Medikamente einnehmen?

MIT DEM EIGENEN ROLLSTUHL REISEN

Falls Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen, sollten Sie die Fluggesellschaft über die Masse (Höhe, Breite und Gewicht) informieren. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, ihr Benutzerhandbuch mitzuführen.

Bitte benachrichtigen Sie ebenfalls Ihre Fluggesellschaft falls Sie mit einem elektrischen Rollstuhl reisen und informieren Sie über den Typ der Batterie welche benötigt wird.

MIT BEGLEITHUND REISEN

Bitte informieren Sie die Fluggesellschaft im Voraus wenn Sie mit einen Begleithund reisen. Begleithunde reisen in der Regel kostenlos mit an Bord. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder bei der Botschaft des betreffenden Landes über die Einreisebestimmungen für Hunde informiert haben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Veterinärwesen: www.bvet.admin.ch 

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie am Tag Ihres Fluges alle notwendigen Dokumente für Ihren Hund mitführen.

HANDGEPÄCK

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Bestimmungen zur Mitführung von Handgepäck. Airlines erlauben in der Regel nur ein Handgepäck und die Abmessung kann variieren.

DAS VORGEHEN BEIM CHECK-IN

Für das Check-in bitten wir Sie sich persönlich beim Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft zu melden. Unser Check-in Personal wird Ihnen bescheid geben, um welche Zeit sie Hilfe in der Willkommenszone erhalten werden.

SICHERHEIT

Alle Passagiere müssen vor der Abreise durch die Sicherheitskontrolle gehen. Passagiere im Rollstuhl welche nicht vor der Sicherheitskontrolle anstehen können erhalten ein Screening in einer privaten Kabine auf Anfrage.

Wir bitten Sie ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, falls Sie Medikamente (Pumpsprays, Spritzen, etc.) mit sich bringen oder ein Implantat (Prothese, etc.) haben. Bitte informieren Sie das Sicherheitspersonal, falls Sie einen Herzschrittmacher an sich tragen.

Bei Rollstühlen ist die Batterie aus dem Motor zu entfernen. Ein Mitarbeiter des Flughafens Sion wird Ihnen dabei behilflich sein die Batterie zu entfernen und Ihren Rollstuhl für das Einladen in das Flugzeug vorzubereiten.

BESUCHEN SIE UNSER RESTAURANT

Falls Sie gerne am Flughafen etwas essen wollen und genügend Zeit bis zum Abflug besteht, bitten wir Sie die Assistenz am Flughafen Sion zu informieren, damit ihnen geholfen werden kann. Die Flughafenassistenz wird Sie zum nächstgelegenen Restaurant bringen und zur vereinbarten Zeit abholen.

ANKUNFT AM FLUGHAFEN SION.

Wenden Sie sich bitte bei Ihrer Buchung oder mindestens 48 Stunden im Voraus an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro, sollten Sie bei der Rückkehr oder der Landung am Flughafen Sion eine ähnliche Hilfeleistung benötigen.

Sobald Sie in Sion gelandet sind, hilft Ihnen das Flughafenpersonal je nach Ihren Bedürfnissen entweder an Ihrem Platz oder an der Flugzeugtür. Bitte steigen Sie nicht mit den anderen Fahrgästen aus.

Bitte warten Sie im Flugzeug damit Sie von einem Flughafenmitarbeiter in Sion empfangen werden. Wir können unsere Dienstleistung nicht korrekt erbringen, falls Sie das Flugzeug unbeaufsichtigt verlassen. Ein Flughafenmitarbeiter begleitet Sie in die Ankunftshalle und hilft Ihnen, Ihr Gepäck entgegen zu nehmen.

Falls sich ihr Auto im Langzeitparkplatz befindet können wir Sie auch zu ihrem Fahrzeug begleiten oder wir können Sie zu einem Taxi bringen welches im Voraus von Ihrem Assistenten gebucht wurde.

Restaurant

Das Restaurant am Flughafen Sion ist der perfekte Ort um einen Kaffee zu trinken und zu beobachten was auf der Landebahn los ist. Während Sie auf Ihren Flug warten können Ihre Kinder in unserem speziell gestalteten Spielbereich spass haben. Unser Restaurant bietet eine abwechslungsreiche Auswahl an Gerichten und Snacks. Zusätzlich stehen Tagungs- und Veranstaltungsräume für Geschäftsveranstaltungen oder Familienfeiern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf :
www.restaurant-aeroport.ch
Tel +41 27 322 00 71

Anreise

Mit dem auto

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Parkhaus P1

Parkhaus P2

Parkhaus P3

MIT DEM AUTO

Von Siders

A9 AUTOBAHN Ausfahrt 26 Sion Ouest Richtung Flughafen

Von LAUSANNE

A9 AUTOBAHN Ausfahrt Sion OuestWest Richtung Conthey/Ardon/Vétroz

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Bus 01

Sion, Bushalltestelle Sédunois Stopp Sion, Flughafen

Parkhaus P1

Kurzzeit-Parkhaus

Neben dem Terminal Gebäude befindet sich ein Parkplatz für Kurzzeit-Parken.

Kapazität

140 stellplätze

Gebühren

00:0002:00

0.20 CHF pro Stunde

02:0020:00

0.50 CHF pro Stunde

Maximale Parkzeit

20 Tage

Parkhaus P2

Monatliche Parkpässe

Wir haben auch ein Parkhaus für Langzeit-Parken: Parkbewilligungen und weitere Informationen erhalten Sie im AIS / C Büro im Hauptterminalgebäude.

Kapazität

120 stellplätze

Parkbewilligung

1 tag23 Tage

 

Gebühren

1 bis 4 Tage 10CHF

5 bis 9 Tage 20CHF

10 bis 12 Tage 30CHF

13 bis 16 Tage 40CHF

17 bis 23 Tage 60CHF

Parkhaus P3

Parkhaus für Langzeit-Parken

Für das 3. Parkhaus können Sie auch ein Monatspass erwerben. Bitte wenden Sie sich an das AIS / C-Büro, für Parkbewilligungen.

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