Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

DER FLUGHAFEN SION BIETET KOSTENLOSE HILFELEISTUNGEN FÜR PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT AN

Sie können Ihre Reise bereits vor der Buchung planen. Nachfolgend erfahren Sie welche Fragen beim Buchungsprozess gestellt werden können.

Bitte informieren Sie die Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro über die Hilfestellungen Ihrer Bedürfnisse bei der Buchung oder mindestens 48 Stunden vor der Abreise für Hin- und Rückflüge, damit Sie von einem qualitativ hochwertigen Service profitieren können.

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IHREN HILFEBEDARF ANMELDEN

– Sind sie sicher, dass sie Hilfe brauchen?
– Bitte beschreiben Sie Ihre Einschränkung.
– Benötigen Sie einen Assistenz Service?
– Können Sie laufen? Wenn Ja, wie weit?
– Können Sie Treppen steigen? Wenn Ja, wie viele?
– Können Sie Treppen hinuntergehen? Wenn Ja, wie viele?
–  Können Sie sich innerhalb des Flugzeuges bewegen?
– Benötigen Sie einen Rollstuhl oder möchten Sie ihren eigenen Rollstuhl verwenden?
– Falls Sie mit ihrem eigenen Rollstuhl reisen, benötigen Sie eine Assistenzhund?
– Reisen sie mit einem Begleithund?
– Was für eine Art Hilfe brauchen Sie?
– Führen Sie eine medizinische Ausrüstung mit?
– Haben sie abgeklärt, ob ein ärztliches Zeugnis notwendig ist?
– Müssen Sie spezifische Medikamente einnehmen?

MIT DEM EIGENEN ROLLSTUHL REISEN

Falls Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen, sollten Sie die Fluggesellschaft über die Masse (Höhe, Breite und Gewicht) informieren. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, ihr Benutzerhandbuch mitzuführen.

Bitte benachrichtigen Sie ebenfalls Ihre Fluggesellschaft falls Sie mit einem elektrischen Rollstuhl reisen und informieren Sie über den Typ der Batterie welche benötigt wird.

MIT ASSISTENZHUND REISEN

Bitte informieren Sie die Fluggesellschaft im Voraus, wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen. Assistenzhunde reisen in der Regel kostenlos an Bord mit. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder bei der Botschaft des betreffenden Landes über die Einreisebestimmungen für Hunde.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Veterinärwesen: www.bvet.admin.ch 

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie am Tag Ihres Fluges alle notwendigen Dokumente für Ihren Hund mitführen.

HANDGEPÄCK

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Bestimmungen zur Mitführung von Handgepäck. Airlines erlauben in der Regel nur ein Handgepäck und die Abmessung kann variieren.

DAS VORGEHEN BEIM CHECK-IN

Vor dem Flughafeneingang steht eine Drop-off-Zone zur Verfügung, um den Zugang für die Passagiere zu erleichtern

Für das Check-in bitten wir Sie sich persönlich beim Check-in-Schalter Ihrer Fluggesellschaft zu melden. Unser Check-in Personal wird Ihnen bescheid geben, um welche Zeit sie Hilfe in der Willkommenszone erhalten werden.

SICHERHEIT

Alle Passagiere müssen vor der Abreise durch die Sicherheitskontrolle gehen. Passagiere im Rollstuhl welche nicht vor der Sicherheitskontrolle anstehen können erhalten ein Screening in einer privaten Kabine auf Anfrage.

Wir bitten Sie ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, falls Sie Medikamente (Pumpsprays, Spritzen, etc.) mit sich bringen oder ein Implantat (Prothese, etc.) haben. Bitte informieren Sie das Sicherheitspersonal, falls Sie einen Herzschrittmacher an sich tragen.

Bei Elektrorollstühlen muss die Batterie gesichert werden. Es wird zudem empfohlen, die Bedienungsanleitung des Rollstuhls mitzuführen.

BESUCHEN SIE UNSER RESTAURANT

Falls Sie gerne am Flughafen etwas essen wollen und genügend Zeit bis zum Abflug besteht, bitten wir Sie die Assistenz am Flughafen Sion zu informieren, damit ihnen geholfen werden kann. Die Flughafenassistenz wird Sie zum nächstgelegenen Restaurant bringen und zur vereinbarten Zeit abholen.

ANKUNFT AM FLUGHAFEN SION.

Wenden Sie sich bitte bei Ihrer Buchung oder mindestens 48 Stunden im Voraus an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro, sollten Sie bei der Rückkehr oder der Landung am Flughafen Sion eine ähnliche Hilfeleistung benötigen.

Sobald Sie in Sion gelandet sind, hilft Ihnen das Flughafenpersonal je nach Ihren Bedürfnissen entweder an Ihrem Platz oder an der Flugzeugtür. Bitte steigen Sie nicht mit den anderen Fahrgästen aus.

Bitte warten Sie im Flugzeug damit Sie von einem Flughafenmitarbeiter in Sion empfangen werden. Wir können unsere Dienstleistung nicht korrekt erbringen, falls Sie das Flugzeug unbeaufsichtigt verlassen. Ein Flughafenmitarbeiter begleitet Sie in die Ankunftshalle und hilft Ihnen, Ihr Gepäck entgegen zu nehmen.

Falls sich ihr Auto im Langzeitparkplatz befindet können wir Sie auch zu ihrem Fahrzeug begleiten oder wir können Sie zu einem Taxi bringen welches im Voraus von Ihrem Assistenten gebucht wurde.

IHRE RECHTE ALS PASSAGIER MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Ihre Rechte sind durch die europäische Gesetzgebung gewährleistet. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 sieht Maßnahmen vor, um Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität einen gleichberechtigten Zugang zum Luftverkehr zu gewährleisten, sowohl an Flughäfen als auch an Bord von Luftfahrzeugen.

Diese Bestimmungen sollen es Ihnen ermöglichen, sicher, selbstständig und würdevoll zu reisen.

EINE BESCHWERDE EINREICHEN

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte nicht respektiert wurden, bitten wir Sie, Ihre Beschwerde zunächst an den Passagierservice der betreffenden Fluggesellschaft und/oder an die Flughafenleitung unter der E-Mail-Adresse [email protected] zu richten.

Sollten Sie mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sein oder keine Antwort erhalten, können Sie sich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wenden, die in der Schweiz zuständige Behörde für die Bearbeitung solcher Beschwerden.

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